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Rechtsgebiete

Unsere Anwälte sind tätig in den Rechtsgebieten:
Verkehrs, Bußgeld- und Strafrecht, Fahrerlaubnisrecht, Erb- und Pflichtteilsrecht, Vorsorgevollmacht u. Patientenverfügung sowie Arbeits-, Bau- u. Grundstücksrecht, Zivilrecht, Mietrecht, Sozialrecht, verwaltungsrecht, Familienrecht u. Forderungseinzug sowie alles was Recht ist (sprechen Sie uns an).

Verkehrsrecht: Ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.

Arbeitsrecht: Ist der Teil der Zi­vil­rechts­ord­nung, der die Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen Ar­beit­neh­mern und Ar­beit­ge­bern so­wie zwi­schen Ar­beit­neh­mer­kol­lek­ti­ven (Ge­werk­schaf­ten, Be­triebs­ver­tre­tun­gen) und ih­ren Ver­hand­lungs­part­nern auf der Ar­beit­ge­ber­sei­te re­gelt.


Baurecht: Das öffentliche Baurecht beschäftigt sich vor allem mit den Dingen, die das Bauvorhaben als solches betreffen. Hier ist das Baugesetzbuch als Bundesgesetz das anzuwendende Gesetz. Daneben sind Landesregelungen, wie das Bauplanungsrecht zu nennen. Jedes Land kann dabei individuelle Regelungen treffen, die sich zwischen den einzelnen Bundesländern unterscheiden können.

Das private Baurecht hingegen hat einen anderen Schwerpunkt, als das öffentliche Baurecht. Es ist Bestandteil des allgemeinen und besonderen Zivilrechts und beschäftigt sich mit dem Zustandekommen von Bauverträgen und deren Abwicklung. Bei Mängeln oder anderen Leistungsstörungen, innerhalb dieses Rechtsverhältnisses kommt das private Baurecht ins Spiel. Es ist bei sämtlichen Angelegenheiten, die mit dem Bauvorhaben in Verbindung stehen und zwischen den Vertragspartner abgewickelt werden müssen, anzuwenden.

Erbrecht: gesetzliche Regelung der privatrechtlichen Nachfolge in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das Erbrecht wird im Grundgesetz zusammen mit dem Privateigentum garantiert (Art. 14 GG). Es umfasst die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Erbvertrag, Vermächtnis, Auflagen, Ausschlagung, Testamentsvollstreckung etc.


Strafrecht: Es umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, in denen die Voraussetzungen für eine Straftat und ihre Rechtsfolgen festgelegt sind.Das Strafrecht dient dem Schutz der elementaren Rechtsgüter, wie z.B. dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, dem Eigentum, der Würde und Ehre oder des Vermögens und damit dazu, den Bestand der Rechtsordnung eines Staates anzuerkennen und zu erhalten. Ein Hauptzweck der Bestrafung im Strafrecht ist dabei neben der Sühne der Schuld die Verhinderung weiterer Straftaten.

Familienrecht: Ein Bereich des Familienrechts das Scheidungsrecht beschreibt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen eine Scheidung in Deutschland möglich ist. In Deutschland gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Das Prinzip beschreibt, wann eine Ehe als gescheitert anzusehen ist und sie danach geschieden werden kann. Nach dem Scheidungsrecht kann dann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, unabhängig davon wer an dem Scheitern Schuld ist.

 

Forderungseinzug: Der Begriff Inkasso kommt aus der Betriebswirtschaftslehre (BWL) und gemeint ist damit der Einzug von Forderungen. Das Inkasso ist eine Sonderform der Abtretung von Forderungen . Das ist genehmigungspflichtig bei gewerbsmäßigem Forderungseinzug durch Inkassounternehmen.

 

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