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Beratungshilfe, Beratungshilfeantrag und Verfahrenskostenhilfe

Sollten Sie anwaltliche Beratung benötigen, aber selber nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen,können Sie bei Ihrem Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Zum vereinbarten Termin bei uns, bringen Sie bitte den Beratungshilfeschein und Ihren Eigenanteil an der Beratungsgebühr in Höhe von 17,85 Euro in Bar mit.

Unter dem folgendem Link finden Sie den Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht. https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

Wenn ein gerichtliches Verfahren beabsichtigt oder gegen Sie eingeleitet wurde und Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel für eine vertretung durch einen Anwalt verfügen, können Sie den folgenden Link nutzen, um sich das Formular für die Verfahrenskostenhilfe herunterzuladen.
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

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